Lehrerausstieg 2026: Als Lehrer kündigen / Als verbeamteter Lehrer kündigen – Tipps und Tricks.

von | 22.08.2021

Lehrerausstieg 2026: Als Lehrer kündigen / als Beamter kündigen – was du beachten musst!

Du spielst mit dem Gedanken, den Schuldienst zu verlassen? Dann bist du in großer Gesellschaft: Ein erheblicher Teil der Lehrkräfte in Deutschland denkt regelmäßig über den Ausstieg nach – und immer mehr gehen ihn tatsächlich. Ich weiß, wie sich dieser Gedanke anfühlt. Ich war selbst verbeamtete Studienrätin und habe den Schritt gemacht.

In diesem Guide bekommst du beides: die harten Fakten zum Ablauf (die dir kaum jemand vorher sagt) – und die ehrliche Auseinandersetzung mit der Frage, die eigentlich zuerst kommt: Ist Kündigen wirklich der richtige Schritt für dich?

Wichtiger Hinweis vorab: Ich gebe keine Rechts- oder Finanzberatung. Die folgenden Informationen sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Beratung durch einen Fachanwalt für Beamtenrecht oder einen unabhängigen Versicherungsberater. Bei Bedarf leite ich dir gern Kontakte aus meinem Netzwerk weiter.

Zuerst die wichtigste Unterscheidung: verbeamtet oder angestellt?

Als angestellte Lehrkraft (TV-L) kündigst du wie jeder andere Arbeitnehmer: ordentliche Kündigungsfrist nach § 34 TV-L, danach Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den üblichen Regeln, deine gesetzliche Krankenversicherung läuft weiter. Für dich sind die folgenden Beamten-Besonderheiten weitgehend irrelevant – der Abschnitt „Die Frage vor der Frage“ weiter unten dafür umso mehr.

Als verbeamtete Lehrkraft kündigst du nicht – du beantragst deine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Und hier warten einige Überraschungen, die du kennen solltest, bevor du unterschreibst.

Der Ablauf: So funktioniert die Entlassung als Beamter

Formal ist es erstaunlich einfach. Nach § 23 Beamtenstatusgesetz muss dein Dienstherr dich auf schriftlichen Antrag entlassen. Ein formloses Schreiben genügt:

„Hiermit beantrage ich meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum [Datum].“

Den Antrag reichst du über den Dienstweg ein – also über deine Schulleitung an die zuständige Behörde. Zwei Dinge solltest du beim Timing wissen:

  • Die Behörde kann deinen Entlassungstermin um bis zu drei Monate hinausschieben.
  • Bei Lehrkräften gilt in den meisten Bundesländern die Soll-Regelung, dass die Entlassung zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgt – also typischerweise zum 31. Januar oder 31. Juli. Plane rückwärts.

Die drei Punkte, die dich wirklich treffen können

1. Es gibt kein Arbeitslosengeld. Keines.

Das ist der Punkt, der die meisten kalt erwischt: Beamte zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein – und haben deshalb nach der Entlassung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Rechtlich bist du nach dem Ausstieg ein Berufsanfänger. Was bleibt, ist Bürgergeld – bedürftigkeitsgeprüft, mit Vermögensgrenzen.

Konsequenz: Kündige nicht ins Blaue. Entweder du hast die Anschlussstelle unterschrieben, ein finanzielles Polster für mehrere Monate – oder idealerweise beides.

2. Die Beihilfe endet am letzten Diensttag. Ersatzlos.

Mit dem Tag deiner Entlassung erlischt dein Beihilfeanspruch – ohne Übergangsfrist. Da die meisten verbeamteten Lehrkräfte privat versichert sind (PKV + Beihilfe), heißt das: Ab dem Folgetag trägst du deine Krankenversicherung zu 100 % selbst oder musst dich neu absichern. Ob und wie du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommst, hängt von deinem nächsten Job und deinem Einkommen ab – genau hier lohnt der Termin beim unabhängigen Berater, bevor du den Antrag stellst.

3. Die Pension ist nicht komplett weg – aber kümmere dich aktiv

Der alte Schrecken „du verlierst deine gesamte Altersversorgung“ stimmt so pauschal nicht mehr. Zwei Wege:

  • Nachversicherung: Der Standard. Deine Dienstjahre werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – meist mit spürbaren Einbußen gegenüber der Pension.
  • Altersgeld: In inzwischen neun Bundesländern (plus Bund) gibt es das Altersgeld als Alternative zur Nachversicherung – oft mehrere hundert Euro monatlich besser, lebenslang. Ob dein Bundesland dazugehört und was für dich günstiger ist: unbedingt vor dem Antrag prüfen (lassen).

Bonus-Fakt, der Mut macht: Wiederverbeamtung ist möglich

Eine Entlassung auf eigenen Antrag ist keine Einbahnstraße. Wenn du die Voraussetzungen (v. a. Alter und Gesundheit) erfüllst, kannst du später erneut verbeamtet werden. Du wirst für den Ausstieg nicht „bestraft“. Das nimmt der Entscheidung viel von ihrer gefühlten Endgültigkeit.

Die Frage vor der Frage: Willst du wirklich gehen – oder willst du, dass es aufhört?

Und damit zum Teil, der mir als Coach am wichtigsten ist. In meiner Arbeit mit Lehrkräften erlebe ich zwei sehr unterschiedliche Ausgangslagen, die sich im Kopf gleich anfühlen:

  1. „Ich will raus aus diesem Beruf“ – die Aufgaben, die Rolle, das System passen grundsätzlich nicht (mehr) zu dir.
  2. „Ich will raus aus dieser Situation“ – eigentlich magst du das Unterrichten, aber eine konkrete Konstellation (Schulleitung, Kollegium, Überlastung, ein schwelender Konflikt) macht dich fertig.

Der erste Fall führt sinnvollerweise zur Kündigung. Der zweite oft nicht – da helfen manchmal ein Schulwechsel, klare Grenzen, ein Blick auf Teilzeit oder Sabbatjahr oder das Lösen des eigentlichen Konflikts mehr als der komplette Ausstieg. Wer im zweiten Fall kündigt, nimmt das ungelöste Muster oft mit in den nächsten Job.

Genau diese Unterscheidung ist der Kern meiner Arbeit: Im Coaching klären wir zuerst, welcher Fall bei dir vorliegt – und erst dann, was der stimmige Weg ist. Ob der am Ende „bleiben“ oder „gehen“ heißt, ist dabei völlig offen. Beides kann richtig sein.

Falls du schon weißt, dass du gehst: Welche Türen dir offenstehen, liest du hier → Berufsalternativen für Lehrer: Welche Jobs wirklich passen

FAQ: Die häufigsten Fragen zur Kündigung als Lehrer

Kann ich als verbeamteter Lehrer jederzeit kündigen? Du kannst den Antrag auf Entlassung jederzeit stellen. Die Behörde kann den Termin aber um bis zu drei Monate schieben, und bei Lehrkräften soll die Entlassung in der Regel zum Schulhalbjahresende (31.1. / 31.7.) erfolgen.

Bekomme ich nach der Kündigung Arbeitslosengeld? Als entlassener Beamter: nein. Beamte sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Als angestellte Lehrkraft (TV-L): ja, nach den üblichen Regeln.

Verliere ich meine Pension? Nicht komplett. Deine Ansprüche werden nachversichert oder – je nach Bundesland – als Altersgeld erhalten. Die Unterschiede sind erheblich; lass das individuell prüfen.

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung? Der Beihilfeanspruch endet mit dem letzten Diensttag. Danach musst du dich vollständig selbst versichern – kläre vor dem Antrag, was das für deinen Beitrag bedeutet und ob ein Weg zurück in die GKV für dich möglich/sinnvoll ist.

Kann ich später wieder verbeamtet werden? Ja, grundsätzlich – wenn du die Voraussetzungen (insbesondere Alter und Gesundheit) erfüllst.

Sollte ich vor der Kündigung ein Coaching machen? Wenn du auch nur einen Rest Unsicherheit spürst: ja. Die Entscheidung „gehen oder bleiben“ ist zu groß fürs Grübeln allein. Die meisten meiner Klärungsprozesse brauchen nur 3–5 Sessions.


Du stehst genau vor dieser Entscheidung? Dann lass uns sprechen, bevor du unterschreibst – oder bevor du ein weiteres Jahr aushältst, das dich Substanz kostet. Im Erstgespräch (45 Min., wird bei Zusammenarbeit voll verrechnet) sortieren wir deine Situation.

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Wie immer gilt: Wenn ihr Themen habt, die euch unter den Nägeln brennen, worüber ich schreiben soll, Impulse, Feedback etc. schreibt mir gerne an: bianka@lehrercoaching.de. Ich freue mich auf eure Gedanken und euer Feedback!

Take Care und liebe Grüße,
Bianka